„10 Punkte, die Sie unbedingt berücksichtigen sollten, damit Sie nach einem Unfall nicht – wie die überwiegende Mehrheit – tausende an Euro verbrennen.“ Dr. Thomas Schulz, Spezialist für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Versicherungsrecht.

 

Tausendfach bewiesen: Nach einem Unfall gibt es (leider) nur eine „Versicherung“- den Fachanwalt.


Tausende an Unfallgeschädigten verschenken jährlich ihre Ansprüche

Bild Geldregen

Ihr Auto wurde durch einen Unfall beschädigt oder schlimmer: Sie haben sich dabei verletzt und mussten sich in ärztliche Behandlung begeben...

„Den Rest erledigt meine Versicherung.“ Irrtum...

Der große Trugschluss

Nichts für „ungut“: Versicherungskonzerne sind Wirtschaftsunternehmen. Wenn sie Schadenmanagement sagen, meinen sie immer nur das Eine: Ihren Schadenersatzanspruch so klein wie möglich zu halten.

5 bis 10 Millionen Euro verpuffen jährlich

 

„Jährlich werden im Zuge von Verkehrsunfällen geschätzt 5 bis 10 Millionen Euro an Schadensersatzansprüchen verschenkt. Der „lachende“ Dritte ist dabei die Versicherungswirtschaft.“ (Dr. Schulz, langjähriger Leiter der Schadensabteilung eines großen Versicherers und Fachanwalt für Versicherungsrecht)

 

Wer dabei fast immer in die Röhre guckt?

Sie als Unfallgeschädigte(r) im guten Glauben, dass der Schadensersatzanspruch in Ihrem Fall fest im Verkehrsrecht verankert ist. In Wahrheit ist der Spielraum fast immer enorm.

Eine Tatsache, die maßlos unterschätzt wird und: ein absoluter Glücksfall für Ihren Versicherer, der sich dabei regelmäßig die Hände reibt.

Warum das auch in Ihrem speziellen Fall so ist? Das erklären wir Ihnen gerne persönlich.

 

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Lassen Sie uns den Tatsachen ins Auge blicken...


... bevor wir gleich zu Ihrem „10-Punkte-Plan“ kommen.

Sie melden Ihrem Versicherer einen Verkehrsunfall - was passiert?


Sie bekommen einen Anruf vom „Schadenmanager“. Er gibt den Helfer, während er Ihnen ganz „beiläufige“ Fragen zum Unfallhergang stellt. „Selbstverständlich“, werden Sie sagen - als Kunde des Versicherungsdienstleisters...

Fakt aber ist...

Der gute Mann wendet nun folgenden, einfachen Trick an: Er bittet Sie höflich um die Informationen zu den Umständen des Unfallhergangs, die er für die Minimierung Ihres Schadenersatzanspruchs benötigt – und schon ist es passiert...

Die Falle schnappt zu

Woran nur wenige denken:

Bild Venusfalle

Wenn Sie das Ablehnungsschreiben in der Hand halten und sehen, dass ihre freiwilligen Angaben nicht für, sondern gegen sie verwandt wurden, ist es meistens zu spät.

Rein rechtlich betrachtet müssen Sie nach dem Unfall Ihrem Versicherer nichts sagen, was Sie belastet. Weil Sie die Hintergründe der Befragungen aber nicht kennen, beantworten Sie jede Frage des Versicherers anstandslos und die Falle schnappt zu.

Dabei liegt die Lösung so nahe...

Es ist nur ein kleiner Schritt, seine Ansprüche durchzusetzen: zusammen mit einem Fachanwalt für Verkehrs- und Versicherungsrecht sowie:

mit einem geeigneten Sachverständigen, der nicht mit der Versicherungswirtschaft zusammenarbeitet. Wie Sie das in Ihrem speziellen (Un-) Fall am besten angehen?

Das erklären Ihnen unsere Spezialisten gerne bei einer kostenlosen telefonischen Rechtsberatung.

 

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Bedenken Sie auch das zähe „Tauziehen“

Bild Entspannung

Allein die Tatsache, dass Ihr Anwalt für Verkehrsrecht Namen und Anschriften von geeigneten Sachverständigen kennt, erspart Ihnen ein zähes „Tauziehen“.

Das schafft Zeit für Ihr Geschäft, für Familie, Freunde und Feierabende ohne Sorgenfalten auf der Stirn.

Lassen Sie Ihre Schadensersatzforderung das „Problem“ Ihres Fachanwalts sein. Lehnen Sie sich zurück...

Rechts- UND Versicherungs-kompetenz - ein doppelt beruhigendes Gefühl

Ein spezialisierter Anwalt für Verkehrsrecht „sieht“, was Sie nicht erkennen können: Er durchschaut alle Zusammenhänge und Strategien, die der Versicherer im Rahmen des Schadenmanagements verfolgt.

Vor allem dann, wenn er beide „Seiten“ von „innen“ kennt: das Verkehrsrecht und das Versicherungswesen. Ein entscheidender Wissensvorsprung, um Ihnen den maximalen Schadensersatz zu garantieren, der Ihnen zusteht.

Rechtsanwalt Dr. Schulz ist seit 1994 als selbständiger Rechtsanwalt aktiv tätig und Fachanwalt für Versicherungsrecht

Bild Dr. Thomas Schulz

 

Dr. Schulz kennt beide Seiten aus seiner leitenden Funktion
Neben seiner selbständigen Anwaltstätigkeit war er fünfzehn Jahre lang in der Versicherungswirtschaft als Syndikusanwalt beschäftigt. Bei einem großen und bekannten deutschen Versicherer hat er eine Schadenabteilung geleitet, die Schadensersatzansprüche nach einem Unfall bearbeitet hat. Mit dem „Zehn-Punkte-Plan“ fasst der erfahrene Rechtsanwalt für Verkehrsrecht die wesentlichen Aspekte für die Betroffenen zusammen.

 

Von der Versicherungswirtschaft in die (eigene) Kanzlei

 

Da die leitende Tätigkeit in der Versicherungswirtschaft und die Tätigkeit als selbständiger Anwalt für Verkehrsrecht wegen der immer größer werdenden Nachfrage nach der anwaltlichen Dienstleistung zeitlich nicht mehr miteinander zu vereinbaren waren, hat sich Dr. Schulz für die Anwaltstätigkeit entschieden.

 

Dr. Schulz vertritt jetzt ausschließlich die Geschädigten nach einem Verkehrsunfall

 

Für kostenlose Anfragen nach einem Unfall erreichen Sie ihn telefonisch unter: 051 37 – 120 20.

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Wir fassen zusammen:


Auf diese 10 Punkte sollten Sie nach einem Unfall unbedingt achten...

 

  1. Ihr Anwalt sollte auf Verkehrsrecht spezialisiert sein und ein möglichst fundiertes Wissen im Bereich Versicherungsrecht aufweisen.
  2. Fachanwalt „oder“ Versicherer? Treffen Sie die richtige Wahl und verschenken Sie keine Ansprüche, weil Sie auf das „falsche Pferd“ gesetzt haben...
  3. Reden ist Silber - Schweigen ist Gold: wir können das gar nicht oft genug wiederholen... Seien Sie auf der Hut, nach einem Verkehrsunfall mit Ihrem Versicherer zu korrespondieren – denn Fakt ist: Wenn Sie nach einem Gespräch das Ablehnungsschreiben in der Hand halten, ist es meistens zu spät. Also: Lassen Sie sich vom Versicherer nicht unter Druck setzen oder in die Irre treiben. Suchen Sie rechtzeitig anwaltliche Beratung.
  4. Setzen Sie auf die Durchsetzung Ihrer kompletten Ansprüche: Vertrauen Sie der fundierten Kenntnis eines Rechtsanwalts für Verkehrsrecht mit Blick auf:
    a) Das Schadenmanagement der Versicherungsmanager, das er wie seine Westentasche kennt, um für Sie rechtzeitig geeignete Gegenmaßnahmen zu ergreifen.
    b) die obergerichtliche Rechtsprechung zum Verkehrsrecht.
  5. Beauftragen Sie einen eigenen Sachverständigen, wenn Ihr PKW durch einen Unfall beschädigt wurde. Warten Sie auf keinen Fall ab, bis sich ein Sachverständiger vom Versicherer bei Ihnen meldet.
  6. Fragen Sie einen spezialisierten Anwalt für Verkehrsrecht, welchen Sachverständigen Sie am besten beauftragen sollen. Er kennt die Anschriften von geeigneten Sachverständigen, sprich: von Sachverständigen, die nicht mit der Versicherungswirtschaft zusammenarbeiten. Das erspart Ihnen eine aufwändige Suche.
  7. Falls der Versicherer schon einen Sachverständigen beauftragt hat - dann weisen Sie gleichwohl einen eigenen Sachverständigen an. Sie haben nach einem Unfall das Recht dazu – ganz im Sinne des Grundsatzes der Waffengleichheit.
  8. Verweisen Sie an Ihren Rechtsanwalt, wenn Sie vom Versicherer angerufen werden. Lassen Sie sich auf keine „Spielchen“ ein, denn Sie können die Strategien Ihres Gesprächspartners nicht durchschauen. Sollten Sie noch nicht anwaltlich vertreten sein, suchen Sie sich einen. Ihr Anwalt nimmt sofort Kontakt mit dem zuständigen Versicherer auf und führt sämtliche mündliche und schriftliche Korrespondenz. Auf keinen Fall sollten Sie übereilte Entscheidungen treffen.
  9. Lassen Sie sich nicht von dem Trugschluss der scheinbar „eindeutigen Haftung“ leiten. Denn es gibt sie nicht – nicht einmal aufgrund eines Sachverständigengutachtens. Bitte zögern Sie nicht, nach einem Verkehrsunfall einen Anwalt zu beauftragen.
  10. Sie riskieren auch ohne Rechtschutzversicherung keinen Cent – Sie können nur gewinnen, wenn Sie einen versierten Rechtsanwalt für Verkehrsrecht aufsuchen. Dass viele Geschädigte vor möglichen Anwaltsgebühren zurückschrecken, beruht auf einem Trugschluss. Tatsache ist: Es entstehen Ihnen keine Kosten, wenn Ihr Anwalt dafür sorgt, dass der Versicherer auch die Anwaltskosten vollständig bezahlt. Die Zahlung erfolgt direkt an ihn und Sie erhalten keine Rechnung. Die Mitarbeiter der Rechtsanwaltskanzlei Planetencenter geben Ihnen verbindlich weitere Informationen. Sie können dann frei entscheiden. Eine Anfrage per E-Mail genügt.

Gerne beraten wir Sie im Fall der Fälle auch persönlich. Zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren. Sie wissen ja – bei Ihrer Rechtsanwaltskanzlei Planetencenter ist die Erstberatung nach Verkehrsunfällen für Sie kostenlos. Wir freuen uns auf Ihren Anruf...

 

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PS: Einspruch: „Warum einen Anwalt beauftragen bei eindeutiger Haftung?“

Ein leidiges und „ewiges“ Thema... Kürzlich rief – einmal mehr – ein Betroffener an und fragte unseren Spezialisten für Verkehrsrecht, Dr. Schulz:

„Wozu, bitte schön, brauche ich unbedingt einen Anwalt? Kann ich mich nicht ohne ihn mit der Versicherung einigen? Die Haftung ist doch klar, denn es war ein Auffahrunfall. Also habe ich keine Schuld, da bin ich mir ganz sicher. Ich kenne meine Rechte nach einem Unfall und wurde auch nicht verletzt. Es geht doch nur um meinen Fahrzeugschaden.“

„Eindeutige Haftung“ ist nichts weiter als eine Floskel

Der Ausdruck „eindeutige Haftung“ ist das wahrscheinlich hartnäckigste, umgangssprachliche Vorurteil in Bezug auf „Recht & Unrecht“ bei Unfällen. Diese „geflügelten Worte“ stehen für ein umgangssprachliches Selbstverständnis, das nur einen Zweck hat: Versicherer und deren „eigenen“ Sachverständige milionenfach zu beschenken.

Sind Sie diesem großen Irrtum etwa auch schon erlegen? Dann haben Sie vermutlich viel Geld verbrannt, ohne es zu wissen...

Denn sie wissen nicht, was sie tun... 

Das Fatale an diesem Irrtum: Sie werden es hinterher – nachdem Sie viel Geld „zum Fenster rausgeschmissen“ haben - selbst feststellen und nie wieder ohne Rechtsanwalt vorgehen...

Natürlich kann man sich auch ohne Anwalt mit dem Versicherer einigen, wenn man das Risiko eingehen will, auf bares Geld zu verzichten.

Die üblichen Verdächtigen:

  • Nutzungsausfall:
    Der lukrative Nutzungsausfall wird einfach mal „übersehen“. Tatsache ist – und das lehren uns leider die Erfahrungen aus der anwaltlichen Praxis: Ohne einen kenntnisreichen Anwalt für Verkehrsrecht werden zum Beispiel immer wieder Nebenforderungen, wie etwa der lukrative Nutzungsausfall übersehen oder es wird die Dauer falsch eingeschätzt.
  • Autoschaden:
    Den Autoschaden einschätzen? Ohne Verkehrsrecht kein Guthaben...Wussten sie eigentlich, das man die Höhe Ihres Fahrzeugschadens – oftmals sogar bei „eindeutiger Haftung“ - aus einem Sachverständigengutachten allein gar nicht ableiten kann? Dafür sind Erfahrungen und fundierte Kenntnisse der Rechtsprechung aus dem Bereich des Verkehrsrechts erforderlich.


So gesehen ist der Ausdruck „eindeutige Haftung“ nichts weiter als eine leere Phrase – oder anders gesagt: der Wunsch ist Vater des Gedankens...

Sie haben dazu Fragen? Die beantworten wir Ihnen gerne persönlich.

 

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