Rechtsanwalt seit 1994 Fachanwalt für Versicherungsrecht und Spezialist für Unfallregulierung. Diverse Publikationen in der Fachpresse. Mitglied der Arbeitsgemeinschaften Versicherungsrecht und Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).
Der Schwerpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit sind die Beratung und Prozessvertretung im Haftungsrecht und im Versicherungsrecht.
Dazu gehören die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen aus einem Verkehrsunfall wegen Sachschaden oder einfachem oder schwerem Personenschaden sowie die Geltendmachung von Verdienstausfall und der Haushaltsführungsschaden.
Durch meine langjährige Tätigkeit als Abteilungsleiter bei einem großen deutschen Versicherer verfüge ich im Verkehrs- und Versicherungsrecht über besondere Erfahrungen und spezielle Kenntnisse.
Dass Sie nach einem Verkehrsunfall heutzutage immer einen spezialisierten Rechtsanwalt benötigen, hängt mit der komplexen Materie und dem zielgerichteten Schadenmanagement der Versicherer zusammen.
Die Erstberatung nach einem Verkehrsunfall ist bei uns für Sie kostenfrei.