Die Schwerpunkte meiner anwaltlichen Tätigkeit sind das Erbrecht, das Familienrecht und das Arbeitsrecht. Zum Erbrecht gehört die Gestaltung von Testamenten, die Übertragung von Vermögen zu Lebzeiten, das Pflichtteilsrecht und die Vertretung bei Erbauseinandersetzungen der Erbengemeinschaft. Aber auch der Bereich der Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung.
Im Familienrecht bin ich Ihnen behilflich bei dem Entwerfen von Eheverträgen, Ehescheidungen, Sorgerechtsangelegenheiten und im Unterhaltsrecht. Neben dem Arbeitsrecht (z.B. Kündigungsschutzklagen) bearbeite ich auch Mandate aus den Bereichen Zivilrecht, Mietrecht und Strafrecht.
Hinsichtlich der Kosten für meine Beauftragung besteht häufig die Möglichkeit der Kostenübernahme durch die Gerichtskasse. Diesbezüglich berate ich Sie gerne. Bitte setzen Sie sich telefonisch oder per Email mit mir in Verbindung, um einen Besprechungstermin zu vereinbaren.