Zwei praktische Beispiele aus der Unfallschadenregulierung

Wenn Sie in das Thema tiefer einsteigen wollen, dann lesen Sie folgenden Beispiele.

1. Beispiel

Stellen Sie sich vor, der Versicherer rechnet Ihren Schaden am Auto auf Basis eines wirtschaftlichen Totalschadens ab, obwohl gar kein wirtschaftlicher Totalschaden eingetreten ist.

Was heißt das?

Zunächst einmal heißt wirtschaftlicher Totalschaden, dass die geschätzten Reparaturkosten die Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungs- und Restwert übersteigen. Der Versicherer lehnt es dann ab, Ihnen die Reparaturkosten zu bezahlen und überweist Ihnen regelmäßig nur den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertes.

Was bedeutet das für Sie?

Es bedeutet, dass Sie bares Geld verlieren, weil der Versicherer Ihnen folgende Ansprüche nicht ersetzt:

  • die viel höheren Reparaturkosten und gegebenenfalls
  • die merkantile Wertminderung.

Ohne es zu bemerken, haben Sie auf diese Weise viel zu wenig Geld erhalten. Der spezialisierte Rechtsanwalt kennt die Lösung und kann Sie entsprechend beraten und dafür sorgen, dass Sie die Reparaturkosten und eine eventuelle Wertminderung laut Sachverständigengutachten ersetzt bekommen.

2. Beispiel

Bleiben wir bei Ihrem wirtschaftlichen Totalschaden und stellen Sie sich weiter vor, der Versicherer fordert Sie auf, Ihr Fahrzeug zu einem höheren Preis zu verkaufen, als zu dem Preis, den der Sachverständige in seinem Gutachten für den PKW als Restwert festgelegt hat.

Angenommen also, in Ihrem Gutachten steht für Ihr Auto ein Restwert von Euro 1.000,00 und der Sachverständige sagt, er hätte diesen Wert nach den regionalen Verhältnissen in Ihrem Wohnort, sagen wir mal in Hannover-Land ermittelt, also nach den Verhältnissen in Barsinghausen, Celle, Hildesheim, Neustadt, Seelze oder Wunstorf.

Jetzt meldet sich der Versicherer mit einem Schreiben und behauptet, der Restwert aus der Region Hannover - Seelze sei viel zu niedrig kalkuliert. Er nennt Ihnen dann einen Namen und eine Telefonnummer eines weiter entfernt wohnenden Restwertaufkäufers zum Beispiel in Braunschweig oder in Bremen, der für den Wagen nicht nur Euro 1.000,00, sondern Euro 2.000,00 bezahlen will.

Zwar beträgt die Entfernung zwischen Hannover und Bremen ca. 120 km und die Entfernung zwischen Hannover und Braunschweig immer noch ca. 80 km. Sie haben Bedenken, wie Sie Ihr Fahrzeug nach Braunschweig oder Bremen transportieren sollen. Ganz zu schweigen von dem Zeitaufwand. Doch der Versicherer winkt ab und sagt: „alles kein Problem, der Restwertaufkäufer holt den Wagen bei Ihnen ab und zwar kostenlos.“

Wenn Sie zögern, dann fordert der Versicherer Sie jetzt unter Androhung finanzieller Nachteile auf, den auswärtigen Käufer sofort anzurufen. Als Lohn würden Sie beim Verkauf für Ihr Auto nicht nur Euro 1.000,00, sondern Euro 2.000,00 erhalten.

Sie sagen sich, warum eigentlich nicht. Schließlich möchten Sie finanzielle Nachteile in jedem Fall vermeiden und das mit dem höheren Preis klingt ja ganz verlockend, warum also nicht die Fahrzeugreste nach Braunschweig oder Bremen verkaufen?

Aber: Vorsicht und aufgepasst, denn: von dem höheren Preis haben Sie nichts, weil der Versicherer Ihnen den höheren Verkaufserlös hinterher von der Entschädigung gleich wieder abzieht.

Also kein Vorteil, aber auch kein Nachteil für Sie? Falsch. Denn der Versicherer zieht Ihnen den hohen Preis nämlich auch dann ab, wenn Sie gar nicht verkaufen wollen, den höheren Restwert also nicht erlösen, zum Beispiel weil Sie sich dafür entschieden haben, Ihr seit vielen Jahren vertrautes und geliebtes Fahrzeug reparieren zu lassen, um es auch in Zukunft weiter zu fahren.

Der Versicherer kennt keine Gnade und zieht Ihnen trotzdem den höheren Restwert ab und zwar fiktiv. Sie bleiben auf einem Teil Ihres Schadens sitzen, ohne dass Sie wissen, was Sie dagegen tun können. Sie bemerken es vielleicht noch nicht einmal. Lassen Sie sich deshalb rechtzeitig von einem Rechtsanwalt für Verkehrsrecht beraten.

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