Die Versicherer sagen, dass sie die Schäden „managen“ und nennen es Schadenmanagement. Mit dieser Methode erzielen sie jedes Jahr beträchtliche Ersparnisse und Gewinne. Sie beschäftigen hochspezialisierte und qualifizierte Sachbearbeiter mit teilweise langjähriger Erfahrung. In der Kommunikation mit den geschulten Sachbearbeitern der Versicherung haben Sie als „Otto Normalverbraucher“ nicht die geringste Chance, weil Sie die Vorgehensweise Ihrer Gesprächspartner nicht durchschauen können.
Schadenmanagement heißt im Klartext Gewinnerzielung auf Kosten der Geschädigten. Die Versicherer verfügen zu diesem Zweck auch über hauseigene Sachverständige oder arbeiten mit verbundenen Sachverständigenorganisationen zusammen, die ihre Kalkulationen im Zweifel nicht zu Ihren Gunsten, sondern zugunsten der Versicherer und nach deren vorgegebenen Grundsätzen erstellen.
Die Versicherer sehen nichts lieber, als Ihren Fahrzeugschaden durch ihre eigenen Mitarbeiter so schnell wie möglich zu besichtigen und auf der Grundlage des eigenen Gutachtens abzurechnen. Aus Sicht der Versicherer ist das legitim, nur haben Sie nichts davon, denn erfahrungsgemäß liegt der auf diese Weise kalkulierte Fahrzeugschaden in 99% aller Fälle immer sehr deutlich unter dem tatsächlichen Schaden. Sie haben durch die selbständige Kontaktaufnahme mit den Versicherungen deshalb in aller Regel finanzielle Nachteile.
Sie haben allein keine Chance, die Zusammenhänge und die organisierten Strategien des Schadenmanagements zu durchschauen und Gegenmaßnahmen zu ergreifen, wenn Sie nicht anwaltlich vertreten sind. Am aussichtsreichsten ist es, wenn Sie schon unmittelbar nach dem Verkehrsunfall einen spezialisierten Anwalt für Verkehrsrecht aufsuchen.
Ohne anwaltliche Hilfe verlieren Sie Geld, das sich schon beim Fahrzeugschaden schnell auf mehrere tausend Euro summieren kann. Sie werden bestraft, weil Sie im Verhältnis zum Versicherer ohne Anwalt mangels spezialisierter Fachkenntnisse der Schwächere sind.
Lassen Sie es nicht soweit kommen, sondern entscheiden Sie sich dafür, zeitnah einen kompetenten und erfahrenen Rechtsanwalt zu beauftragen, der mit der Unfallschadenregulierung und der einschlägigen Rechtsprechung ebenso vertraut ist, wie mit der Vorgehensweise und den Zielen der Versicherer.