Haben Sie einen Sachschaden an Ihrem PKW oder Ihrem Motorrad erlitten, sollten Sie den Fahrzeugschaden von einem freien und unabhängigen Sachverständigen begutachten lassen. Bei der Suche nach einem qualifizierten Sachverständigen kann Ihnen Ihr Rechtsanwalt für Verkehrsrecht helfen.
Warten Sie nicht ab, bis sich ein Sachverständiger von der Versicherung bei Ihnen meldet. Sie sind auch nicht dazu verpflichtet, ihn besichtigen zu lassen, sondern vielmehr berechtigt, selbst einen Sachverständigen zu beauftragen.
Geben Sie also nicht unnötigerweise das Heft des Handelns aus der Hand
Lehnen Sie die Besichtigungsangebote der Versicherer schlicht und ergreifend ab und sagen Sie nein.
Die Beauftragung eines unabhängigen Sachverständigen ist für Sie bei voller Haftung mit keinen Kosten verbunden, denn: Die Kosten des Sachverständigen hat die Versicherung des Unfallgegners im Rahmen ihrer Haftung vollständig zu übernehmen, wenn Sie nach dem Unfall davon ausgehen können, dass der Schaden an Ihrem Fahrzeug Euro 700,00 übersteigt.
Wenn Sie Zweifel haben, ob der Schaden über der Grenze von Euro 700,00 liegt, dann beherzigen Sie folgenden Tipp: Sprechen Sie vorab mit einem geeigneten Sachverständigen und lassen sich im Zweifel beraten oder nur ein kostengünstiges Kurzgutachten anfertigen.
Wenn Sie Zweifel an der Haftung haben, dann sprechen Sie mit Ihrem Anwalt und schildern den Hergang des Unfalls. Er gibt Ihnen Auskunft darüber, ob und wenn ja in welcher Höhe der Versicherer haftet und ob Sie ohne finanzielles Risiko einen Sachverständigen beauftragen können.