Jedem Geschädigten steht für die Zeit des unfallbedingten Ausfalls seines Kraftfahrzeugs grundsätzlich eine Nutzungsentschädigung zu, die je nach Fahrzeugtyp zwischen Euro 27,00 und Euro 99,00 pro Tag beträgt. In bestimmten Fällen kann die Nutzungsausfallentschädigung sogar bis Euro 175,00 pro Tag betragen.
Das ist beim Reparaturschaden nicht anders als beim Totalschaden.
Die Nutzungsausfallentschädigung kann auch für einen längeren Zeitraum gegeben sein, weil sie nicht nur für die Dauer der tatsächlich erfolgten Reparatur, sondern auch für Wartezeiten vom Versicherer zu zahlen ist, die der Geschädigte nicht zu vertreten hat.
Die Dauer der Reparatur ist in den meisten Fällen nicht identisch mit der Dauer des Nutzungsausfalls.
Auch eine verzögerte Regulierung durch den Versicherer kann zu einem höherem Anspruch führen, so dass der Nutzungsausfall unter besonderen Umständen sogar für mehrere Monate beansprucht werden kann.
Bei richtiger Vorgehensweise kann allein die Höhe der Nutzungsausfallentschädigung mehrere tausend Euro betragen.
Sehen Sie sich doch einmal den folgenden Zeitungsbericht an:
Aus dem Landgericht
GARBSEN. (roth). Neues aus dem Landgericht: Nach einem Verkehrsunfall in Garbsen hat das Landgericht Hannover (9 O 176/09) am 23.11.2010 durch Urteil entschieden, dass die Versicherung des Unfallverursachers an das Unfallopfer Nutzungsausfall für 109 Tage zahlen soll. Hintergrund war der Umstand, dass an dem beteiligten Pkw BMW ein Totalschaden eingetreten war.
Der Wagen war nach dem Unfall nicht mehr fahrfähig, und es musste ein neuer her. Das Unfallopfer war aber auf das Geld des Versicherers angewiesen, bevor er sich ein neues Auto zulegen konnte, denn er selbst hatte das Geld nicht und konnte es sich so schnell auch nicht beschaffen. „Wir haben die Versicherung rechtzeitig auf die finanzielle Situation unseres Mandanten hingewiesen und gebeten, den Fahrzeugschaden kurzfristig zu regulieren, um größeren Schaden abzuwenden. Mehr konnten wir nicht tun", so Rechtsanwalt Dr. Schulz aus der Anwaltskanzlei Planetencenter. Aber die Versicherung ließ sich mit der Regulierung Zeit und zahlte erst nach drei Monaten. Den anschließend geforderten Nutzungsausfall wollte sie gar nicht bezahlen, so dass sie vor dem Landgericht Hannover verklagt wurde. Wie Rechtsanwalt Dr. Schulz der UMSCHAU mitteilte, hat die Versicherung das Urteil akzeptiert und an seinen Garbsener Mandanten den ungewöhnlich hohen Nutzungsausfall gezahlt, der sich inklusive der angefallenen Verzugszinsen auf sage und schreibe Euro 7.599,81 summiert hat. Das Unfallopfer konnte sich also kurz vor dem Weihnachtsfest über ein unerwartet hohes Weihnachtsgeld freuen.