Der spezialisierte Rechtsanwalt setzt alle Ihre berechtigten Ansprüche gegenüber dem Versicherer durch, ohne wesentliche Forderungen zu vernachlässigen. Suchen Sie deshalb nur einen Spezialisten auf.
Zu den häufig vernachlässigten Forderungen gehören etwa die Dauer des Nutzungsausfalls beim Sachschaden oder der Haushaltsführungsschaden beim Personenschaden. Aber, so fragen viele, „ich habe keine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen“, also wie ist das mit den Kosten für den Anwalt?
Sie können sich beruhigen, weil Ihnen nach einem Unfall in der Regel keine Kosten entstehen, wenn ihr Anwalt dafür sorgt, dass der Versicherer neben allen sonstigen Schadenpositionen auch die Anwaltskosten vollständig bezahlt.
Wenn Sie ganz sicher gehen möchten, ob der Versicherer die Gebühren bezahlt, dann fragen sie vor einer Beauftragung nach.
Die Mitarbeiter der Anwaltskanzlei Planetencenter können Ihnen verbindlich sagen, ob und wenn ja in welcher Höhe Ihnen Kosten entstehen.
„Gerade die immer unüberschaubarere Entwicklung der Schadenspositionen und der Rechtsprechung zu den Mietwagenkosten, Stundenverrechnungssätzen u.ä. lässt es geradezu als fahrlässig erscheinen, einen Schaden ohne Einschaltung eines Rechtsanwalts abzuwickeln“.
„Da die Rechtsprechung zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen unübersichtlich sowie ständigem Wechsel und Wendungen unterworfen ist, berechtigt nahezu jeder Verkehrsunfall den Geschädigten, sich anwaltlichen Beistand zu nehmen“.
„Für die Geltendmachung von Ansprüchen aus einem Verkehrsunfall ist die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts immer erforderlich …“.
Diesen eindrücklichen Worten deutscher Gerichte ist nichts hinzuzufügen. Sorgen Sie deshalb nach einem Verkehrsunfall kurzfristig für anwaltlichen Beistand.
Für weitere Informationen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.