Jährlich werden im Zuge von Verkehrsunfällen geschätzt 5 bis 10 Millionen Euro an Schadensersatzansprüchen verschenkt. Es war höchste Zeit für eine kostenlose, telefonische Erstberatung“ (Dr. Schulz, Spezialist für Verkehrsrecht, Telefon: 051 37 - 120 20)

 

Bei Anruf Versicherer: Nach dem Unfall schnappt die Falle tausendfach zu

Erst mal Fragen über Fragen...

Soll ich einen Rechtsanwalt beauftragen? Na ja, vielleicht reicht es ja auch, wenn ich das später tue... Aber kann ich mir überhaupt einen Anwalt leisten?

Bild Unfallschaden

So viel vorab: Eigentlich ist Not am Mann, einen Anwalt zu konsultieren, bevor sich der Versicherer meldet. Aber die Uhr tickt unerbittlich, denn:

Sie haben keine Zeit

Das liegt einfach daran, dass Sie häufig kurz nach dem Unfall ein speziell vorgefertigtes Schreiben erhalten, das Ihnen die Fragen „abnimmt“. Woran aber nur die wenigsten denken: Diese Fragen sind versteckte Fallen...

Dabei ist das Schreiben noch die „zurückhaltende“ Variante eines Systems, das sich in der Regel nicht davor scheut, bei Ihnen mit der „Tür ins Haus zu fallen“ – am Tag Ihres Unfalls, wohl gemerkt.

Das Telefon klingelt...

Die freundliche junge Dame am Telefon hat eine äußerst angenehme Stimme, während sie Ihnen sagt, dass sie von Ihrer Versicherung sei. Sie möchte Ihnen gerne helfen – natürlich schnell und unbürokratisch...

Alles „ganz unbürokratisch“

Deswegen wird sie jetzt vorschlagen, für Sie einen Sachverständigen zu beauftragen. Sie bräuchten dann nicht selber einen zu suchen. Die Reparaturkosten an Ihrem Auto würde er kurzfristig und unbürokratisch ermitteln.

Und selbstverständlich würden die Kosten großzügig von der Versicherung übernommen.

Klar, die freundliche Stimme der jungen Dame ist am Tag Ihres Unfalls natürlich Balsam für Ihre Seele. Sie macht Ihnen gewissermaßen ein Angebot, das Sie „nicht ablehnen können...“

Können Sie diese Hilfe ausschlagen?

Ja, Sie können – und Sie sollten es.

Bild Geld an der Angel

Denn Sie können sich bei den Machenschaften Ihres Versicherers ordentlich „die Finger verbrennen“.

Gehen Sie nicht darauf ein. Lassen Sie sich keinen „Honig um den Mund schmieren“. Sagen Sie eiskalt „nein“.

Denn Fakt ist:

Die Anrufe sind wohl kalkuliert und die Versicherer verfolgen damit nur ein Ziel:
Sie wollen Ihren PKW-Schaden durch eigene Sachverständige abrechnen – und zwar so niedrig wie möglich.

Wie Sie wirklich bequem an das Geld kommen, das Ihnen tatsächlich zusteht,  sagen wir Ihnen gerne bei einem persönlichen Gespräch:

 

Ihre kostenlose Rechtsberatung unter Telefon: 051 37 – 120 20
 
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Ihre Versicherung spart auf Ihre Kosten

Woran nur die wenigsten denken: Der Versicherer kalkuliert mit den absolut niedrigsten Sätzen solcher Gutachter, die im Prinzip nichts anderes sind als seine „Mitarbeiter“, sprich:

Diese „Billig-Gutachter“ ziehen Ihnen das Geld aus der Tasche

Im Grunde handeln die „Billig-Gutachter“ wie die „Angestellten“ Ihres Versicherers. Sie tun Woche für Woche nichts anderes, als die Interessen ihres „Arbeitgebers“ zu vertreten – und nicht Ihre.

Hand auf’s Herz:

Glauben Sie etwa immer noch, dass Sie von Ihrem Versicherer auch nur annähernd das Geld bekommen, das Ihnen nach dem Unfall zusteht?

Das ist nicht Ihr Ernst...

Allein die tägliche Praxis der Versicherer im Umgang mit Schadensersatzansprüchen nach Unfällen ist per se ein Fall für den Anwalt. Aber Sie wissen ja:

Wo kein Kläger, da kein Richter.

Hart an der Grenze der Legalität

...Versicherer bewegen sich an der Grenze der Legalität, denn: Die Verweisung auf eigene Referenzwerkstätten erlaubt der Gesetzgeber nur in Ausnahmefällen.

Der Bundesgerichtshof schreibt vor, dass  in der Regel die Stundenverrechnungssätze markengebundener Fachwerkstätten gelten. Der Maßstab sind somit die Löhne von Audi, BMW, Mercedes, VW etc..

Und die Versicherer? Sie kehren dieses Regel-Ausnahme-Verhältnis kurzerhand um – und das ganz auf Ihre Kosten.

Dabei ist die Lösung so einfach:

Machen Sie „kurzen Prozess“. Beauftragen Sie so schnell wie möglich einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht und bedenken Sie: Die Reparaturkosten an Ihrem PKW, die Wertminderung, den Nutzungsausfall etc. bezahlt... wer?

Ein klarer Fall: die Versicherung des Unfallgegners. Punkt.

Das gilt ebenso für die Gebühren eines von Ihnen beauftragten Sachverständigen, der genau hinsieht – und das einzig und allein zu Ihrem Vorteil.

Also denken Sie dran, ganz in Ihrem eigenen Interesse:

Vereinbaren Sie direkt nach dem Unfall einen Besprechungstermin beim Anwalt – oder: Kontaktieren uns im ersten Schritt telefonisch und wir schätzen Ihre Situation gemeinsam ein.

 

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PS: Alles zum Thema „Mein Anspruch nach einem Verkehrsunfall“ erfahren Sie im „Zehn – Punkte – Plan“ von Dr. Schulz, Fachanwalt für Versicherungsrecht und Spezialist für Verkehrsrecht:

Was Sie nach einem Unfall unbedingt beachten sollten, wenn Sie nicht auf jede Menge bares Geld verzichten wollen.