Erbrecht

Die mit dem Erbrecht im Zusammenhang stehenden Fragen gewinnen zunehmend an Bedeutung. War man in den ersten Jahrzehnten nach dem Krieg noch damit beschäftigt, Vermögen überhaupt erst einmal zu bilden, fließen die inzwischen angesammelten Werte heute häufig ungeschmälert von Belastungen den Erben zu.

Umso wichtiger ist es, bereits zu Lebzeiten Entscheidungen darüber zu treffen, wem genau das spätere Erbe einmal zufallen soll. Ohne Testament greift die gesetzliche Erbfolge, deren Regelungen nicht unbedingt dem Willen des Erblassers entsprechen müssen.

Die richtige Gestaltung eines Testaments, bei der ich Ihnen gerne behilflich bin, führt zu den von Ihnen gewünschten Ergebnissen und vermeidet für die Zeit nach dem Eintritt des späteren Erbfalls Streit unter den Erben. Grund für solche Auseinandersetzungen sind häufig Unklarheiten und Ungenauigkeiten bei der eigenständigen Formulierung des letzten Willens. Hier lohnt die frühzeitige Beratung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt.

Nicht selten aber kommt es auch vor, dass ein Nachlass überschuldet ist. In diesen Fällen berät der Anwalt über das Recht der Erbausschlagung bzw. über andere Möglichkeiten, die Haftung auf den Nachlass zu beschränken und nicht Gefahr zu laufen, mit dem eigenen Vermögen für Verbindlichkeiten des Erblassers zu haften.

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